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Verfahren (Ablauf)In einer ersten gemeinsamen Sitzung wird zunächst einmal geklärt, was die Mediation im eigentlichen Sinne ist. Danach entscheidet sich das Paar, ob die Mediation zur persönlichen Situation paßt oder nicht. Entschließen sich beide zu einer Mediation, so wird gemeinsam zusammengetragen, welche Punkte zu regeln sind. Entscheidend ist dabei aber nie der Blick in die Vergangenheit. Es soll hier keine „schmutzige Wäsche“ gewaschen werden. Wichtig ist vielmehr der Blick nach vorne, also in die Zukunft. Was ist zu regeln im Hinblick auf Unterhalt, den Zugewinnausgleich, den Hausrat, die Wohnung, das vorhandene Eigentum und Schulden sowie Besuchsregelungen für die Kinder und das Sorgerecht?Der Mediator hat Aussagen der Parteien nicht zu bewerten, er hat diese vielmehr als reine Informationen zugrunde zu legen. Das Paar schließt sodann mit dem Mediator eine Einigungsvereinbarung, die die zu lösenden Punkte beinhaltet. Beide verpflichten sich außerdem, im Hinblick auf ihre materielle Situation aufrichtig zu sein. Tricks und Unwahrheiten sind für ein solches Verfahren fehl am Platz. Das Ergebnis, das ein Paar bei der Mediation findet, ist meistens sehr individuell und hat mit den bestehenden Gesetzeslagen nicht immer etwas zu tun. Es wird also nicht einfach dem einen Partner eine bestimmte Quote zugesprochen und dem anderen eine starre Besuchsregelung aufgezwängt. Die Paare haben vielmehr zusammen mit dem Mediator eine eigene gerechte Lösung zu erarbeiten, ohne Zugrundelegung der gesetzlichen Bestimmungen. Keiner soll sich als Verlierer oder aber als Gewinner empfinden. Sinnvoll ist es, das von den Parteien entwickelte Konzept abschließend von einem Anwalt in juristisch abgesicherte Formulierungen zu bringen. Es bietet sich an, daß dieser Anwalt dann auch als gemeinsamer Anwalt das Scheidungsverfahren durchzieht. |